Adresse

Wolfgangstraße 10, 97980 Bad Mergentheim

Ihr Fliegerarzt, AME Klasse 1, Dr. med. Adalbert Weber, hat folgende Zulassungen gemäß EASA Bestimmungen ab 09.April 2013

Untersuchung von:

  • Flugzeugführern, auch Berufspiloten
  • Führern von Hubschraubern
  • Flugingenieuren
  • Flugtechnikern auf Hubschraubern der Polizei des Bundes und der Länder
  • Luftschiffführern
  • Segelflugzeugführern
  • Freiballonführern
  • Luftsportgeräteführern
  • Flugbegleitern, Flugbegleiterinnen
  • Flugzeugführer mit LAPL, bzw. angestrebtem LAPL

 

Für Luftfahrzeugführer der Klasse 2 durfte Ihr Fliegerarzt Klasse 1 Ausnahmegenehmigungen erteilen - bis zum 8.April 2013. Danach gilt EASA Recht. Der Fliegerarzt darf keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilen. Bei Erteilung von Auflagen ist das Luftfahrtbundesamt zu konsultieren (gilt für Klasse 2) oder es ist dorthin zu verweisen (gilt für Klasse 1 Piloten).

Die Gültigkeit Ihres medicals richtet sich nach Ihrem Lebensalter zum Untersuchungszeitpunkt bzw. Ausstellungsdatum Ihres medicals:

 

Tabelle 1: Klasse 1 Piloten, Berufspiloten

Alter des Piloten Gültigkeitsdauer des medicals (Monate)
Bis 60 Jahre 12 (6 Monate, wenn der Lizenzinhaber im gewerblichen Luftverkehr tätig ist in Singlepilotfunktion und das 40. Lebensjahr vollendet hat)
Ab 60. Geburtstag 6 Monate

 

Tabelle 2: Klasse 2 Piloten

Alter des Piloten Gültigkeitsdauer des medicals (Monate)
Bis 40. Geburtstag 60
40 bis 50 Jahre (50. Geburtstag) 24
Ab 50. Geburtstag 12

 

Tabelle 3: LAPL

Alter des Piloten Gültigkeitsdauer des medicals (Monate)
Bis 40 Jahre 60 Monate
Ab 40. Geburtstag 24 Monate

 

Was benötigen Sie zur Untersuchung?

 

Alles Weitere erledigen Sie bei uns.

Wie bekommen Sie Ihren Untersuchungstermin?

Bitte die 07931-990101 anrufen;
Gerne können Sie uns per E-Mail kontaktieren um erste Informationen zu erhalten, die exakte Terminvereinbarung führen Sie aber bitte telefonisch durch.

Was kostet Ihre Untersuchung einschließlich Ausstellung eines medicals?

Das richtet sich nach dem Untersuchungsaufwand. Dieser wird festgelegt durch die EASA Richtlinien (Anhang IV, TEIL MED, Abschnitt A-D). Er wird verkleinert durch eventuell mitgebrachte Unterlagen.
Basisumfang der Untersuchung ist:
Körperliche Untersuchung einschließlich Sehtest und Farbsehprüfung
Kleines Blutbild, Urinuntersuchung
12 Kanal EKG
Audiometrie
Lungenfunktionsprüfung
Es gilt die GOÄ (Gebührenordnung Ärzte) Faktor 2,3.
Ein Pauschalpreis kann nicht angeboten werden, da ein solches Vorgehen außerhalb einer Gebührenordnung läge – und das ist illegal (auch wenn es so etwas anderweitig geben sollte).
vergl. auch www.flugplatz-niederstetten.de Was müssen Lizenzinhaber beachten, auch wenn sie im Besitz eines gültigen medicals sind? (gem. MED.A.001 bis 050) (dafür unterschreiben Sie auf dem medical!): Lizenzinhaber müssen unverzüglich flugmedizinischen Rat einholen, wenn sie

  • sich einem chirurgischen Eingriff oder einem invasiven Verfahren unterzogen haben
  • mit der regelmäßigen Anwendung eines Arzneimittels begonnen haben
  • sich eine erhebliche Verletzung zugezogen haben
  • unter einer erheblichen Krankheit leiden
  • schwanger sind

Lizenzinhaber dürfen ihre Rechte nicht ausüben, wenn sie

  • von einer Einschränkung ihrer flugmedizinischen Tauglichkeit Kenntnis haben
  • ein Arzneimittel einnehmen, das sie an der sicheren Ausübung ihrer Lizenz beeinträchtigen kann
  • sich einer Behandlung oder einem Chirurgischen Eingriff unterziehen, der die Flugsicherheit
    beinträchtigen kann
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